Potentialausgleich
Zusätzlich bieten wir Ihnen die Errichtung der Erdung für Ihren Potentialausgleich (= Verbindung aller elektrisch leitenden Teile und Leitungen, um Potentialunterschiede zu vermeiden) sowie die Installationen des Potentialausgleichs selbst an.
Hauptpotentialausgleich in elektrischen Anlagen
Der Potentialausgleich nach DIN VDE 0100 Teil 200 definiert als „Elektrische Verbindung, die die Körper elektrischer Betriebsmittel und fremde leitfähige Teile auf gleiches oder annähernd gleiches Potential bringt“.
Jedes Gebäude muss nach DIN VDE 0100-410 und DIN VDE 0100-540 einen Hauptpotentialausgleich erhalten, eine wichtige Maßnahme zum Schutz gegen elektrischen Schlag. Diese Sicherheit ist aber nur dann in vollem Umfang gewährleistet, wenn bei der Errichtung Bauteile und Produkte verwendet werden, die den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.
Zur bestimmungsgemäßen Errichtung gehört dann die Anwendung normenkonformer Bauteile. Dies trifft besonders für das zentrale sicherheitsrelevante Element, die HPA-Schiene, zu.
Prüfung
Die Prüfung des Potentialausgleichs erfolgt bei Erst- und Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0100 Teil 610. Sie umfasst folgende Prüfschritte:
1. Besichtigen
- Vorhandensein und richtige Anordnung des zentralen Potentialausgleichs gemäß den Vorgaben von DIN VDE 0100 Teil 410 und der Anlagendokumentation.
- Vorhandensein und richtige Anordnung des zusätzlichen Potentialausgleichs an den nach DIN VDE 0100 (Tafel ) festgelegten Orten.
- Kontrolle des Einbeziehens aller fremden leitfähigen Teile des Gebäudes bzw. der jeweiligen Orte in den PA.
- Ordnungsgemäße Auswahl (Prüfzeichen!) und bestimmungsgemäßer Einsatz der PAS sowie der Anschlussmittel.
- Richtige Auswahl und Einsatz der PA-Leiterquerschnitte, ordnungsgemäßer Anschluss sowie richtige Kennzeichnung und Verlegung der PA-Leiter.
2. Erproben
- Kontrolle des festen Sitzes der Leiter an den Anschlussstellen sowie der Anschlussmittel an den fremden leitfähigen Teilen durch eine Handprobe.
3. Messen
Nachweis der Wirksamkeit des Potentialausgleichs durch eine Messung des Widerstands zwischen
- den fremden leitfähigen Teilen und der PAS sowie
- den durch einen PA-Leiter verbundenen Teilen
mit einem dafür geeigneten Prüfgerät nach DIN VDE 0413. Sofern nicht durch die Länge des PA-Leiters ein höherer Widerstandswert bedingt ist, sollte der gemessene Wert nicht mehr als 0,1 Ohm betragen.